Volksbegehren in Vorbereitung

Schulgeld steuerlich absetzen.

Bildung ist eine Investition in unsere Kinder – keine Luxusausgabe.

Eltern in Österreich haben das Recht, die Schule zu wählen, die sie für ihr Kind für richtig halten. Wer sich für eine private Schule entscheidet, bezahlt das Schulgeld jedoch aus bereits versteuertem Einkommen. Steuerlich wird diese erhebliche Bildungsinvestition grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Das wollen wir ändern.

Wir fordern eine gesetzliche Möglichkeit, Schulgeld für anerkannte Privatschulen steuerlich abzusetzen. Nicht als Privileg. Sondern als faire Anerkennung privater Bildungsaufwendungen und für mehr echte Wahlfreiheit bei der Ausbildung unserer Kinder.

Hinweis: Das Volksbegehren befindet sich derzeit in Vorbereitung. Rechtsgültige Unterstützungen sind erst nach der amtlichen Registrierung möglich.

Worum geht es?

Eltern sollen bei der Schulwahl nicht steuerlich benachteiligt werden.

Österreich finanziert ein umfassendes öffentliches Schulsystem. Das ist richtig und wichtig. Gleichzeitig entscheiden sich Familien aus unterschiedlichsten Gründen für eine private Schule: wegen eines bestimmten pädagogischen Konzepts, eines sprachlichen Schwerpunktes, besonderer Förderung, religiöser Ausrichtung oder schlicht deshalb, weil diese Schule für ihr Kind die passende ist.

Diese Entscheidung ist Privatsache.

Hinzu kommt: Das Bildungsangebot vieler öffentlicher Schulen verschlechtert sich zusehends und lässt steuerzahlenden Eltern oft kaum eine andere Wahl, als eine lehrplangerechte private Bildungseinrichtung zu wählen, in der der Lernfortschritt ihres Kindes verlässlich sichergestellt ist.

Aber Bildung ist keine beliebige Konsumausgabe.

Eltern, die zusätzlich eigenes Geld in die schulische Ausbildung ihrer Kinder investieren, sollten zumindest einen klar definierten Teil dieser Ausgaben steuerlich geltend machen können.

Unsere Forderung

Schulgeld als Sonderausgabe steuerlich anerkennen.

Wir fordern eine Änderung des österreichischen Einkommensteuerrechts. Für tatsächlich bezahltes Schulgeld an anerkannten Privatschulen soll eine steuerliche Absetzbarkeit geschaffen werden. Als sachlich klar abgegrenztes Modell schlagen wir vor:

  • 100 % des tatsächlich bezahlten Schulgeldes steuerlich absetzbar
  • maximal 5.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr
  • nur für anerkannte Schulen bzw. Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht
  • keine Absetzbarkeit von Verpflegung, Internat, Transport oder sonstigen privaten Zusatzleistungen
  • Nachweis durch Rechnung bzw. Zahlungsbestätigung der Schule

Ein vergleichbares Modell besteht bereits seit Jahren in Deutschland. Österreich kann das ebenfalls.

Warum?

Vier Gründe für eine faire Regelung

1

Bildung verdient steuerliche Anerkennung.

Der Staat fördert zahlreiche gesellschaftlich erwünschte Ausgaben steuerlich. Die Ausbildung der eigenen Kinder gehört zu den langfristig wichtigsten Investitionen einer Familie. Es ist schwer nachvollziehbar, warum gerade reguläres Schulgeld dafür grundsätzlich ohne steuerliche Anerkennung bleibt.

2

Schulwahl sollte nicht nur eine Frage des Einkommens sein.

Eine Privatschule darf nicht ausschließlich jenen Familien offenstehen, für die einige hundert Euro zusätzlich pro Monat keine Rolle spielen. Eine steuerliche Entlastung senkt die tatsächliche finanzielle Belastung und erweitert den Kreis jener Familien, die zwischen Schulangeboten wählen können. Es geht nicht darum, jedem eine Privatschule zu finanzieren – sondern bestehende finanzielle Hürden zu reduzieren.

3

Private Schulen sind Teil des österreichischen Bildungssystems.

Privatschulen sind keine rechtliche Randerscheinung. Sie sind im österreichischen Schulrecht ausdrücklich vorgesehen. Zahlreiche Privatschulen verfügen über Öffentlichkeitsrecht und erfüllen anerkannte Bildungsaufgaben. Es ist konsequent, auch die von Eltern getragenen Schulgeldzahlungen steuerlich angemessen zu berücksichtigen.

4

Andere Länder zeigen, dass es funktioniert.

Deutschland kennt bereits eine klare steuerliche Regelung für Schulgeld. Dort können Eltern einen Teil des Schulgeldes für anerkannte Privatschulen als Sonderausgabe geltend machen – mit klaren Grenzen und ohne Verpflegung, Betreuung und Unterkunft. Wir müssen das Rad nicht neu erfinden, sondern ein bewährtes Modell an österreichische Verhältnisse anpassen.

Die häufigsten Einwände

Ehrliche Antworten auf berechtigte Fragen

„Warum soll der Staat Privatschulen finanzieren?“

Das Volksbegehren verlangt keine zusätzliche Finanzierung einer bestimmten Privatschule. Die steuerliche Entlastung erhält die Familie, die das Schulgeld bezahlt. Außerdem soll die Absetzbarkeit klar begrenzt werden.

„Profitieren davon nicht nur Gutverdiener?“

Diese Frage ist berechtigt. Genau deshalb braucht es einen Höchstbetrag und eine sorgfältige Ausgestaltung. Ziel ist, insbesondere Familien zu entlasten, für die Schulgeld eine spürbare Belastung darstellt – und nicht unbegrenzt besonders hohe Schulgebühren steuerlich zu fördern.

„Warum sollen Eltern mit Privatschulkindern anders behandelt werden?“

Sie sollen nicht bevorzugt werden. Die Frage ist, ob eine nachweisbare Ausgabe für die schulische Ausbildung eines Kindes steuerrechtlich vollständig wie gewöhnlicher privater Konsum behandelt werden sollte. Wir meinen: nein. Bildung hat einen besonderen gesellschaftlichen Stellenwert und sollte entsprechend behandelt werden.

„Kann man Schulgeld heute in Österreich schon absetzen?“

Grundsätzlich nein. Nur in besonderen Ausnahmefällen können bestimmte Ausbildungskosten steuerlich berücksichtigt werden. Die normale Zahlung von Schulgeld für eine freiwillig gewählte Privatschule ist derzeit grundsätzlich nicht abzugsfähig. Genau diese Rechtslage soll geändert werden.

Was wir nicht fordern

Klar begrenzt

  • keine Abschaffung oder Schwächung öffentlicher Schulen
  • keine unbegrenzte Absetzbarkeit beliebig hoher Privatschulkosten
  • keine steuerliche Finanzierung von Luxusleistungen wie Internat, Verpflegung oder Freizeitangeboten
  • keine Bevorzugung einzelner Schulträger oder Religionen

Was wir wollen

Einfach und nachvollziehbar

Eine einfache und nachvollziehbare steuerliche Regelung für tatsächlich bezahltes Schulgeld – mit klaren Grenzen und gleichen Voraussetzungen für alle anerkannten Schulen.

Unser Ziel

Mehr Wahlfreiheit. Mehr Fairness. Mehr Anerkennung für Bildung.

Eltern übernehmen Verantwortung für die Ausbildung ihrer Kinder. Wenn sie dafür zusätzlich eigenes Einkommen einsetzen, sollte der Staat diese Entscheidung nicht ignorieren. Deshalb fordern wir:

Schulgeld steuerlich absetzbar machen.

Eine klare Regelung. Ein vernünftiger Höchstbetrag. Gleiche Voraussetzungen für alle anerkannten Schulen.

Fakten und Rechtslage

Woran wir uns orientieren

Österreich

Schulgeld für eine gewöhnliche Privatschule ist derzeit grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abzugsfähig.

Deutschland

30 % des anerkannten Schulgeldes können als Sonderausgabe berücksichtigt werden, maximal 5.000 Euro pro Kind und Jahr. Beherbergung, Betreuung und Verpflegung sind ausgenommen.

Privatschulgesetz

Das österreichische Recht kennt und regelt Privatschulen ausdrücklich. Für bestimmte Privatschulen bestehen bereits staatliche Subventionierungsregelungen.

Quellen: Bundesministerium für Finanzen / Findok · Rechtsinformationssystem des Bundes – Privatschulgesetz · Deutsches Einkommensteuergesetz § 10 Abs. 1 Nr. 9 · Deutsches Bundesministerium der Finanzen · Statistik Austria